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AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Januar 2022, ersetzen alle vorgängigen Versionen. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten und werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikationen auf der Website der Schwimmschule ThunFischer (nachfolgend Schwimmschule) mitgeteilt. Änderungen gelten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website der Schwimmschule.

 

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt per Mail oder mündlich und ist verbindlich.

  • Die Anmeldung lautet persönlich auf den Namen des/der Kursteilnehmenden.

  • Die definitiven Kursdaten und die Kurszeit erhalten die Kursteilnehmenden mit der Kursbestätigung / Rechnung.

  • Mit der Kursbestätigung / Rechnung  erhalten die Kursteilnehmenden einen Gesundheitsfragebogen. Der Fragebogen ist der Schwimmlehrperson an der ersten Lektion unterschrieben abzugeben.

  • Kursteilnehmende aus laufenden Kursen erhalten Vorrang bei der Berücksichtigung neuer Kurse.

  • Sollte ein Kurs zu wenig Teilnehmende haben wird die Schwimmschule Sie kontaktieren und einen anderen Kurs anbieten oder den Kurs verschieben.

Zahlungsbedingungen

  • Die Kurskosten sind vor Kursbeginn oder bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsversand einzuzahlen.

 

Annulation

  • Wird ein bereits gebuchter Kurs storniert, hat die Abmeldung schriftlich an die Schwimmschule zu erfolgen.

  • Die Stornierungsgebühren betragen CHF 70.-.

  • Ab 20 Tagen vor Kursbeginn ist das gesamten Kursgeld fällig und wird nicht zurückerstattet.

  • Bei einer Abmeldung vor diesen 20 Tagen, werden die bereits geleisteten Kursgebühren in Form eines Gutscheines gutgeschrieben, abzüglich CHF 70.-  Bearbeitungsgebühren.

 

Sicherheit und Verantwortung

  • Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrperson endet spätestens nach der Verabschiedung der Kursteilnehmenden.

  • Die Schwimmlehrperson und damit die Schwimmschule ist für die angemeldeten Kursteilnehmenden ausschliesslich während der Kurslektion gemäss den vereinbarten Kurszeiten verantwortlich. 

 

Eintritt Badeanlage

  • Die Kosten für den Eintritt in die Badeanlage sind nicht im Kurspreis enthalten.

 

Abwesenheit der Kursteilnehmenden

  • Bei Abwesenheiten wegen Unfall oder Krankheit wird gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses ab der dritten Woche eine Rückerstattung oder Gutschrift gewährt. 

  • Bei Abwesenheiten wegen Ferien können die verpassten Lektionen vor- oder nachgeholt werden, sofern es genügend freie Plätze in anderen Kursen gibt. 

  • Die Nichtbezahlung der Kurskosten oder das Nichterscheinen am Kurs gilt nicht als Abmeldung. Die gesamten Kurskosten bleiben geschuldet. 

 

Abwesenheit der Lehrperson

  • Fällt eine verabredete Lektion wegen Abwesenheit der Lehrperson aus, wird die Lektion entweder nachgeholt  oder gutgeschrieben.

  • Bei Abwesenheit der Lehrperson kann diese ohne Vorankündigung durch eine andere Lehrperson vertreten werden.

 

Fotografieren und Filmen

  • Das Fotografieren und / oder das Filmen ist während den Lektionen untersagt.

 

Versicherung und Haftung

  • Die Schwimmschule lehnt jede Haftung für Unfälle seiner Kunden vor oder nach der Kurslektion ab.

  • Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

  • Für Schäden, Diebstahl- oder Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

  • Für Schäden an der Badeanlage haften die verursachenden Teilnehmenden.

 

Höhere Gewalt

  • Die Schwimmschule kann die Benutzung der Schwimmanlage nicht garantieren.
    Für Lektionen, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung des Hallenbads, Betriebsstörungen, Naturgewalt, Reinigungen, Pandemie) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursgelder zurückerstattet oder sonstige Dienstleistungen durchgeführt.

 

Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein , so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • Für allfällige Streitigkeiten zwischen den Kursteilnehmenden resp. deren gesetzlichen Vertretungen und der Schwimmschule ist ausschliesslich das Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollusionsrechtlichen Bestimmungen, anwendbar.

 

Thun, Januar 2022

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